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Das Neue Blühstreifen-/Blühflächen-Programm des Landes NRW
Ein neuer interessanter Vertragsnaturschutz- bzw. Hegeansatz ist
das vom Land NRW seit 2010 ange-
botene Blühstreifen-/Blühflächen-Programm sein. Hier die kurze
Skizzierung dieser Agrarumweltmaßnahme:
● Antragstellung (durch Flächenprämie berechtigte
Landwirte) bei der Kreisstelle der
Landwirtschaftskammer - jetzt am
Standort Warendorf - Mitte Mai bis 30.06.2011
● Fünfjährige Vertragslaufzeit, Beginn 01.07.2010 bzw.
für diesjährige Neuanträge 01.07.2011
● Förderhöhe: 950 Euro je Hektar, zusätzlich! zur
sog. Flächenprämie; erste – jeweils
jährlich rückwirkende - Auszahlung ab
Herbst 2011 bzw. 2012
● Flächengröße: bei Blühstreifen 6 – 12 m entlang
der Schlaggrenzen oder innerhalb des
Schlages bis max. 20 % der Schlaggröße;
bei Blühflächen maximal 0,25 ha je Schlag
(beide Formen nur auf Ackerflächen)
● Herrichtung der letztjährig beantragten
Blühstreifen/Blühflächen bis 15.05.2011; für
Neuanträge in 2011, frühestens zur Herbstaussaat 2011,
spätestens jedoch zur Frühjahrsbestellung 2012
● Standortwechsel der Blühflächen und Blühstreifen
innerhalb des Fünfjahreszeitraumes
grundsätzlich möglich, aber nicht
empfohlen
●
Saatgut beim Landhandel zu
beziehen! Gütersloher "Sondermischung" nicht Richtlinien-konform
● Möglichkeit für Pflegemaßnahmen (Mulchen und Mähen)
z.B. bei Distelproblemen möglich
● Düngung möglich, keine Anwendung von
Pflanzenschutzmitteln
● Keine Nutzung des Aufwuchses z. B. für Futterzwecke
● Nachsaaten in den Folgejahren möglich
● Bagatellgrenze beachten: Mindestauszahlungsbetrag = 475
Euro je Antragsteller, das
bedeutet mindestens 0,5 ha
Antragsfläche
Diese neu angebotene Agrarumweltmaßnahme ist auch aus
landwirtschaftlich-betriebswirtschaftlicher Sicht als
interessant zu werten und entspricht im übrigen genau den Zielen
unserer langjährigen Gütersloher Saatgutaktion. Das neue
Blühstreifen/-Blühflächenprogramm wird aber erst ab 01.07.2010
gültig, so dass auch die Herrichtung der Flächen erst ab
Herbstbestellung 2010 bzw. zur Frühjahrsbestellung 2011
empfohlen wird. Die Überführung der bisherigen bzw. diesjährigen
Stilllegungsflächen in das Blühstreifenprogramm (jedoch nur
bis zu den o.g. Flächenanteilen /Flächen-größen!) ist
möglich und wird empfohlen.
Wichtig: Antragsmöglichkeit von Mitte Mai -
30.06. dieses Jahres
dringend beachten!
Weitere Informationen hierzu in der April-Ausgabe 2011 des
„Rheinisch-Westfälischen-Jägers“, Rückfragen auch
beim Obmann für Naturschutz der Kreisjägerschaft Gütersloh e. V.
, Herrn Bultmann, unter Tel.-Nr. 02581/6379-20.
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