Kreisjägerschaft Gütersloh e.V.

 

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Naturschutz
 
Ulrich Bultmann
Brennwiesenweg 74
33378 Rheda-Wiedenbrück

Tel. 05242/550141 (privat)
Tel. 02581/6379-20 (dienstl.)

E-Mail: u.bultmann@kjs-guetersloh.de
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Saatgutaktion 2011

Die Abhol-Termine der diesjährigen Saatgutaktion gelten wie folgt:

1.) Abgabestelle Harsewinkel: nur für Anmeldungen aus dem Bereich des HR Harsewinkel
Ort: Hof Meier Westmeyer
Bielefelder Str. 3
Tel.: 05247/98780
Abholung ab Donnerstag, 21.04.2011 – tagsüber bis spät nachmittags

2.) Abgabestelle Steinhagen: Für Anmeldungen aus den Hegeringen des Nordkreises
(Borgholzhausen, Steinhagen, Versmold und Werther)
Ort: Hof Jochen Pauck
Vennheide 10
Tel.: 05204/920751 oder 0162/9010806
Abholung Samstag, 23.04.2011 von 9.00 – 15.00 Uhr

3.) Abgabestelle Rheda-Wiedenbrück: Für Anmeldungen aus den Hegeringen des Südkreises
(Gütersloh, Herzebrock-Rheda, Reckenberg-Wiedenbrück, Rietberg, Verl)
Ort: Tiernahrung Micke
Heinrich-Pütz-Str. 27 (Alter Bahnhof Wiedenbrück)
Tel.: 05242/35793
Abholung ab Donnerstag, 21.04.2011, ab 10.00 Uhr und danach zu den üblichen
Geschäftszeiten: Mo. – Fr. 8.00 – 18.30 Uhr durchgehend, Sa. von 8.00 – 14.00 Uhr

4.) Abgabestelle Schloß Holte-Stukenbrock (Nur für Anmeldungen aus dem HR Schloss Holte-Stukenbrock)
Ort: Hof Josef Bröker
Speller Str. 30
Tel.: 05207/920391
Abholung ab Samstag, 23.04.2011 – tagsüber bis spät nachmittags -
 

Aufgrund der großen Nachfrage bei gleichzeitig begrenztem Budget muss auch in diesem Jahr wieder eine Selbstbeteiligung von 5,-- EUR je ha bzw. Sack erhoben werden. Es wird um Ihr Verständnis gebeten. Aussaatmenge: 10 kg = 1 Sack/ha. 

Wer mit dem bereitgestellten Saatgut einen darüber hinausgehenden Flächenumfang oder eine betont mehrjährige Aussaat bestellen möchte, kann dies nach folgendem Aussaatplan tun: 

Fläche

1 ha

2 ha

3 ha

 

4 ha

 

 

5 ha

 

Brachemischung kg

10 (7)

20 (15)

30 (20)

30

30

30

30

30

30

Sommergetreide kg

 

 

 

10

 

5

20

 

10

Dt. Weidelgras kg

(3)

(5)

(10)

 

10

5

 

20

10

Summe kg

10

20

30

40

40

40

50

50

50

 - Bei streng einjähriger Einsaat wird die Zumischung von Sommergetreide (Hafer !, Sommergerste,  Sommer- 
   weizen  und Sommerroggen, aber auch Erbsen, Bohnen, weniger jedoch von Mais und Rüben etc.) empfohlen.

 - Für eine mehrjährige Einsaat ist die dosierte Zumischung von Deutschem Weidelgras oder besser einer
   mehrjährigen Grünlandansaatmischung mit hohem Lieschgrasanteil zweckmäßig.  

Auf mehrfachem Wunsch hin wurden im vergangenen (und auch diesem) Jahr als Start für eine  mehrjährige Standzeit das Knaulgras sowie als hohe, Deckung spendende Horstbildner der Waldstaudenroggen und das Rohrglanzgras aufgenommen. Die letztgenannten Gräserarten  kommen aber erst im 2. und 3. Standjahr voll zur Entfaltung. Insofern empfiehlt es sich, bei  gewünschter Mehrjährigkeit die letztjährig eingesäten Flächen für die Folgejahre zur Hälfte  oder zu 2/3 (streifenweise) stehen zu lassen und nur teilweise neu zu bestellen. Einige  Schwarzbrache-Streifen wären zudem für das Flugwild eine ideale Ergänzung. Die besonders positive Wirkung solcher Altbestände für die Tierwelt, insbesondere auch für das Niederwild,  wird von Fachleuten mittlerweile besonders hervorgehoben nach dem Motto „Altes Gras für  neues Leben“!  

Noch ein technischer Hinweis: Das gelieferte Saatgut neigt während des Aussaatvorgangs zur Entmischung. Insbesondere der grobkörnige Samen von Sonnenblume und Lupine bleibt gerne in der Drillmaschine zurück und sollte deshalb zwischendurch mehrmals von Hand im Saatkasten (niemals bei laufender Maschine!) nachgemischt werden. Bitte vermeiden Sie Quetschungen an dem grobkörnigen Samen mit der Folge verminderter Keimfähigkeit, verzichten Sie deshalb möglichst auf das Feinsärad. 

Es wird ein gut abgesetztes Saatbett und eine flache Aussaattiefe (1 bis max. 2 cm) bei Aussaat bis Mitte Mai, möglichst in eine Warmwetterphase hinein, empfohlen. Einige Aussaatbestandteile sind Spätfrost- bzw. Trocknis-empfindlich, - insofern für vollständige Bestandsentwicklung keine Gewähr! 

Mit dem Bezug der aus Zuschussmitteln geförderten Einsaatmischung besteht die Verpflichtung, den Aufwuchs der Zweckbestimmung entsprechend bis zur nächsten Frühjahrsbestellung stehen zu lassen. Zur Mulchverpflichtung dieser aktiv begrünten Flächen sind zur Klarstellung nachfolgend wichtige Informationen nachzulesen. 

Zusammensetzung der Sondermischung (einjährig mit geringen mehrjährigen Gräserbestandteilen) zur Begrünung von Stilllegungs- und Biotopflächen im Jahre 2011:

20 %    Buchweizen (weiß-blühend ab Juni-Juli)

15 %    Lupinen bitterstoffarm (blau-blühend ab Juni-Juli)

20 %    Sonnenblumen (gelb-blühend ab Juli-August)

  4 %    Perserklee, (rosa-violett-blühend ab Juli-August)

  5 %    Bokharaklee (gelb-blühend ab Juni)

  1 %    Schwedenklee (rosa-blühend ab Juli- August)

  5 %    Futterraps (gelb-blühend ab Juni)

  2 %    Seradella (violett-blühend ab Juli)

  3 %    Phacelia (blau-violett-blühend ab Juni und Herbst)

  3 %    Kulturmalve (rosa-violett-blühend ab Juni-Juli)

2,5 %   Ringelblume (gelb-orange-blühend ab Juni/Juli)

  3 %    Oelrettich (weiß blühend)

  3 %    Rübsen (weiß-rosa-blühend ab August-September)

  2 %    Sommerwicken (blau violett blühend)

  2 %    Leinsaat (blau blühend ab Juli-August)

  1 %    Borretsch (hellblau-violett-blühend ab Juni)

  1 %    Senf (gelb blühend)

0,5 %   Kümmel

0,5 %   Fenchel

0,5 %   Markstammkohl / Westf. Furchenkohl

0,5 %   Knaulgras (horstbildend im 1. Jahr)

  3 %    Waldstaudenroggen, (horstbildend,  im 2. Jahr langwüchsig!)

  1 %    Rohrglanzgras (horstbildend, volle Entwicklung erst ab 3. Jahr auf mehrere Jahre)

 1,5 %  Rispen-Hirse

Aussaatmenge: 10 kg / ha
 

Achtung:

Oben genannte Sondermischung entspricht  n i c h t  den Richtlinien für das
Blühstreifen-/Blühflächenprogramm  N R W !


Ausgabe als gemeinsame Aktion des Kreises Gütersloh (Untere Landschaftsbehörde),

der Landwirtschaft, Kreisjägerschaft und Kreisimkervereinigung zur Verbesserung von

Artenvielfalt, Lebensraum und Landschaftsbild im Kreis Gütersloh im Jahre 2011.

Abwicklung: Verein für Landschaftspflege und Landschaftsschutz

 im Kreise Gütersloh e. V.

in Zusammenarbeit mit dem Umweltamt Kreis Gütersloh und der Landwirtschaftskammer

Nordrhein-Westfalen, Kreisstelle Gütersloh (Tel.: 02581-6379-20)

 

 



W i c h t i g !

 

Hinweis zur Pflege Bracheflächen bzw. Mulchverpflichtung 

Zur Befreiung vom Mulchgebot ist auch bei der freiwilligen Brache wie vormals bei der Stilllegung eine vertragliche Vereinbarung notwendig! Denn nach den seit 2006 geltenden Förderbestimmungen in der Landwirtschaft ist das Mähen und Mulchen von Stilllegungsflächen als auch von freiwillig aus der Produktion genommenen Flächen zwar in der Zeit vom 01. April bis 30. Juni verboten, andererseits aber in der darauf folgenden Stilllegungszeit, d. h. vom 01. Juli bis 31. August und später, wieder vorgeschrieben.

Ein vorübergehender Ausweg aus dem Mulchgebot ist die Möglichkeit, im ersten Brachejahr auf das Mulchen zu verzichten, dafür aber im zweiten Jahr diese Fläche zu mähen und das Mähgut abzufahren, sofern die Brache auf dieser Fläche fortgesetzt wurde. Ansonsten gilt für das Antragsverfahren auf  Aufhebung von der  Mulchverpflichtung folgende Regelung: 

Über den Abschluss einer Vereinbarung mit dem Landesjagdverband bzw. der jeweiligen örtlichen Kreisjägerschaft mittels Formblatt kann eine Vereinbarung getroffen werden, welche dann über mehrere Jahre eine Freistellung von der jährlichen Mulchverpflichtung beinhaltet. Das Verfahren mag auf dem ersten Blick als sehr aufwändig empfunden werden, ist aber trotz intensiven Bemühens der einzig gangbare Weg und beinhaltet bei vertraglicher Vereinbarung mit der Kreisjägerschaft gleichzeitig auch die Genehmigung. Es besteht hierbei aber eine Mitteilungspflicht an die örtliche Untere Landschaftsbehörde, an die Kreisstelle der Landwirtschaftskammer, und selbstverständlich ist auch der Bewirtschafter in dieses vertragliche Verfahren einzubinden. Hinweise zur Vorgehensweise sind dem Internet unter ljv.nrw.de zu entnehmen, wo auch das Formular heruntergeladen werden kann. Sofern im Vorjahr die diesjährige Stilllegungs- bzw. Brachefläche von der Mulchverpflichtung per Antrag bereits freigestellt wurde, gilt dies uneingeschränkt fort.

Formular auch "hier" anklicken
 


Das Neue Blühstreifen-/Blühflächen-Programm des Landes NRW
 

Ein neuer interessanter Vertragsnaturschutz- bzw. Hegeansatz ist das vom Land NRW seit 2010 ange-
botene Blühstreifen-/Blühflächen-Programm sein. Hier die kurze Skizzierung dieser Agrarumweltmaßnahme: 

 ●  Antragstellung (durch Flächenprämie berechtigte Landwirte) bei der Kreisstelle der

     Landwirtschaftskammer - jetzt am Standort Warendorf - Mitte Mai bis 30.06.2011

 ●  Fünfjährige Vertragslaufzeit, Beginn 01.07.2010 bzw. für diesjährige Neuanträge 01.07.2011

 ●  Förderhöhe: 950 Euro je Hektar, zusätzlich! zur sog. Flächenprämie; erste – jeweils

     jährlich rückwirkende - Auszahlung ab Herbst 2011 bzw. 2012

 ●  Flächengröße: bei Blühstreifen 6 – 12 m entlang der Schlaggrenzen oder innerhalb des

     Schlages bis max. 20 % der Schlaggröße; bei Blühflächen  maximal 0,25 ha je  Schlag

     (beide Formen nur auf Ackerflächen)

 ●  Herrichtung der letztjährig beantragten Blühstreifen/Blühflächen bis 15.05.2011; für

     Neuanträge in 2011, frühestens zur Herbstaussaat 2011, spätestens jedoch zur Frühjahrsbestellung 2012

 ●  Standortwechsel der Blühflächen und Blühstreifen innerhalb des Fünfjahreszeitraumes

     grundsätzlich möglich, aber nicht empfohlen

 ● Saatgut beim Landhandel zu beziehen! Gütersloher "Sondermischung" nicht Richtlinien-konform

 ●  Möglichkeit für Pflegemaßnahmen (Mulchen und Mähen) z.B. bei Distelproblemen möglich

 ●  Düngung möglich, keine Anwendung von Pflanzenschutzmitteln

 ●  Keine Nutzung des Aufwuchses z. B. für Futterzwecke

 ●  Nachsaaten in den Folgejahren möglich

 ●  Bagatellgrenze beachten: Mindestauszahlungsbetrag = 475 Euro je Antragsteller, das

     bedeutet mindestens 0,5 ha Antragsfläche  

Diese neu angebotene Agrarumweltmaßnahme ist auch aus landwirtschaftlich-betriebswirtschaftlicher Sicht als interessant zu werten und entspricht im übrigen genau den Zielen unserer langjährigen Gütersloher Saatgutaktion. Das neue Blühstreifen/-Blühflächenprogramm wird aber erst ab 01.07.2010 gültig, so dass auch die Herrichtung der Flächen erst ab Herbstbestellung 2010 bzw. zur Frühjahrsbestellung 2011 empfohlen wird. Die Überführung der bisherigen bzw. diesjährigen Stilllegungsflächen in das Blühstreifenprogramm (jedoch nur bis zu den o.g. Flächenanteilen /Flächen-größen!) ist möglich und wird empfohlen.

Wichtig: Antragsmöglichkeit von Mitte Mai - 30.06. dieses Jahres dringend beachten! 

Weitere Informationen hierzu in der April-Ausgabe 2011 des „Rheinisch-Westfälischen-Jägers“,   Rückfragen auch beim Obmann für Naturschutz der Kreisjägerschaft Gütersloh e. V. , Herrn Bultmann, unter Tel.-Nr. 02581/6379-20. 
 


Gänseregulierung/Gänsejagdtage

Die neue Landesjagdzeiten-Verordnung erlaubt seit 2010 eine von der Landwirtschaft lange geforderte, jagdlich als auch vom Naturschutzgesichtspunkt her durchaus  zu vertretende verlängerte – jetzt durchgehende - Jagdzeit vom 16.07. bis 31.01. auf Graugans, Kanadagans und Nilgans. Nur so konnte es im vergangenen Jahr gelingen, die Gänsestrecke auch im Kreis Gütersloh erheblich zu steigern und Fraßschäden an landwirtschaftlichen Kulturen zu mindern. Dazu haben auch die im Vorjahr in den Kreisen GT und PB erstmals gemeinsam durchgeführten „Gänsejagdtage“ beigetragen. Unterstützt durch die Anwendung neuartiger Bejagungsstrategien gilt es, effizient, punktuell und damit gebietsschonend- auch im Nahbereich der sensiblen Vogelschutzgebiete – mit Hilfe der Jägerschaft die Populationen einzuregulieren. Nach den guten und noch weiter zu optimierenden Vorjahreserfahrungen sind in 2011 erneut als Gänsejagdtage der 06. und 20. August angesetzt. Die betroffenen Reviere mögen sich rege beteiligen, – entsprechende Schreiben der Unteren Jagdbehörde folgen in den kommenden Wochen.  


Schonzeitaufhebung für Rabenkrähen

Bei besonders gravierender Schadenssituation an landwirtschaftlichen Kulturen ist die revierweise Schonzeit-aufhebung für Rabenkrähen möglich. Anträge durch die von Schäden betroffenen Landwirte sind über die Landwirtschaftskammer zu stellen, für deren weitere Bearbeitung die Obere Jagdbehörde mittlerweile 60 Euro in Rechnung stellt.  
 

“Internationales Jahr der Wälder 2011“

Im Jahr 2011 sind etliche Informationskampagnen und Vortragsveranstaltungen um die ökologische Bedeutung und Klimaschutzfunktion des Waldes  zu erwarten. Auch aus jagdlicher Sicht sollten diese Themen Beachtung finden, sind Wälder doch vielfach wichtigster Lebensraum und Stabilisierungsfaktor der Artenvielfalt unserer jagdbaren Wildarten. Gleichwohl steht es auch in der Verantwortung der Jägerschaft, für einen angepassten und möglichst wenig Verbissdruck verursachenden (Schalen-)Wildbestand zu sorgen.
 

Nationalparkplanung Senne/Lippischer Wald

Gerade noch im äußersten Südosten ist unser Kreisgebiet von der Diskussion um die Errichtung des schon einmal vor wenigen Jahren angedachten Nationalparkes “Senne“ berührt. Diesmal soll die Kulisse gebietsmäßig erweitert werden nicht um die “Egge“, sondern um den östlich der Senne angrenzenden “Lippischen Wald“. Nach den internationalen Regeln würde bei solch höchstem Schutzstatus die Jagd, im herkömmlichen Sinne verstanden, nicht mehr stattfinden können. Allenfalls dürfte dann nur noch eine aus  den Schutzgebietszielen ableitbare Schalenwild-Bestandsregulierung möglich bzw. notwendig sein, wenn das Sich-Einstellen eines natürlichen Gleichgewichts (noch) nicht erreicht ist. Die von dieser Planung betroffenen vier Anrainer-Kreisjägerschaften werden den Diskussionsprozess entsprechend ihrer jagdlichen Sichtweise in den nächsten Monaten intensiv und fachkritisch begleiten.